· Fachbeitrag · Handwerkerleistungen/haushaltsnahe Dienste
Steueranrechnung nach § 35a EStG: Wo das neue BMF-Schreiben auf Ihren Widerstand stoßen sollte
| Das BMF hat ein neues Schreiben zur Steueranrechnung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen veröffentlicht. Das Fazit ist zwiespältig. Das BMF hat zwar einige steuerzahlerfreundliche BFH-Urteile anerkannt. Viele Zweifelsfragen hat es aber gar nicht beantwortet - oder zum Nachteil der Steuerzahler. SSP Steuern sparen professionell stellt Ihnen die interessantesten Neuerungen vor und zeigt Ihnen, wo das BMF-Schreiben nicht der Weisheit letzter Schluss ist. |
Vermittlung von § 35a-Leistungen über Online-Portale
Immer häufiger suchen Mieter oder Eigenheimbesitzer den billigsten Handwerker in Online-Portalen. Hat ein Handwerker den Zuschlag bekommen und seine Arbeiten verrichtet, schickt in aller Regel nicht er, sondern der Betreiber des Online-Portals die Rechnung.
In den Finanzämtern wurde die Steueranrechnung für solche Rechnungen häufig nicht gewährt, weil der Rechnungsaussteller ja keine Handwerkerleistungen erbracht hat.
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