· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Handel auf eBay: FG Hessen befasst sich mit zwei wichtigen Einzelheiten
| Um das Thema /„Handel auf eBay und die Steuern“ war es zuletzt ruhig geworden. Jetzt lässt ein Fall vor dem FG Hessen in zweifacher Sicht aufhorchen. Das FG hat beim Handel mit Gegenständen aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen nämlich pauschale Betriebsausgaben in Höhe von erstaunlichen 60 Prozent anerkannt. Und es hat verfügt, dass diese Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist. Dagegen hat die Händlerin aber Revision beim BFH eingelegt. |
Der Fall vor dem FG Hessen
Im konkreten Fall hatte eine Sammlerin beim Stöbern bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen kostengünstig Gegenstände eingekauft und diese auf eBay versteigert. Alle Artikel waren mit dem Mindestgebot von einem Euro versehen. Über diese Versteigerungen kamen ‒ so die Erkenntnisse der Steuerfahndung ‒ erhebliche Umsätze zustande. Nämlich in fünf Jahren bei insgesamt 2.876 Aktionen rund 380.000 Euro. Um diese Tätigkeiten durchzuführen, hatte die Händlerin vier eBay-Accounts und zwei Girokonten eingerichtet. Vor dem FG Hessen ging es jetzt darum,
- in welcher Höhe den Einnahmen Betriebsausgaben gegenüberstehen, und
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