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  • 26.04.2019 · Nachricht · Einkommensteuer

    Riester: Ohne Abgabe der Anlage AV kein Sonderausgabenabzug

    | Selbst wenn dem Finanzamt die Daten elektronisch vorliegen, dass Sie Beiträge zu einem Riester-Vertrag geleistet haben, bedarf es für die Günstigerprüfung, die dann den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG zur Folge hätte, zusätzlich der Abgabe der Anlage AV. Das hat das FG Hessen klargestellt. Ein Steuerbescheid, der ohne die Anlage AV erstellt worden ist, kann nicht jederzeit mit dem Hinweis auf § 129 AO (offenbare Unrichtigkeit) geändert werden. |