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  • 05.02.2019 · Nachricht · Einkommensteuer

    Bayerisches Landespflegegeld: So wird es steuerlich behandelt

    | Bayern hat vergangenes Jahr erstmals an Bürger mit Pflegestufe 2 oder mehr ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro ausbezahlt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich jetzt damit befasst, ob und wie Sie das Landespflegegeld in der Steuererklärung berücksichtigen müssen (Verfügung vom 24.01.2019 (Az. S 2295.1.1-14/4 St 36). |

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