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  • 06.10.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Therapieaufwendungen für hochbegabte Kinder absetzbar?

    | Lassen Eltern ihr hochbegabtes Kind therapieren, damit es schulische Leistungen erbringen kann, die seinen Fähigkeiten entsprechen, sind die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar. Das gilt nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz selbst dann, wenn vor der Therapie kein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten ausgestellt worden ist. Das FG begründet das damit, dass eine Diplom-Psychologin und eine behandelnde Heilpraktikerin speziellere Fachkenntnisse als ein Amtsarzt hätten. |