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  • 02.12.2020 · Nachricht · Testamentsvollstreckung

    Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks in der Praxis

    | Soll der Testamentsvollstreckervermerk nach Abschluss der Testamentsvollstreckung wieder gelöscht werden, ist im Regelfall ein Erbschein, der die Testamentsvollstreckung nicht mehr enthält, oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis beizubringen, das mit einem Vermerk des Nachlassgerichts über die Beendigung der Testamentsvollstreckung versehen ist. Diese Aussage hat das OLG München getroffen. Bei der Erbin im vom OLG München entschiedenen Fall handelte es sich um eine Stiftung. |