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  • · Fachbeitrag · Treuhandstiftung

    Unselbstständige Stiftung: Alternative, Baustein und Zwischenstufe zur rechtsfähigen Stiftung

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    | Wer an die Errichtung einer Stiftung denkt, hat häufig die „klassische“ rechtsfähige Stiftung im Sinn. Doch unselbstständige Stiftungen („Treuhandstiftungen“) bieten ebenfalls viele Möglichkeiten und sind sinnvolle Gestaltungsalternativen. Und nicht nur das: Auch in Kombination mit selbstständigen Stiftungen oder als Zwischenschritt zu deren Errichtung sind unselbstständige Stiftungen ein wertvoller Baustein. SB macht Sie nachfolgend mit den Details vertraut und gibt Tipps für die Praxis. |

    Rechtsfähige und unselbstständige Stiftungen ‒ Unterschiede

    Der Name sagt es: Der wesentliche Unterschied zwischen rechtsfähigen und unselbstständigen Stiftungen ist die Frage nach ihrer zivilrechtlichen Eigenständigkeit.

     

    • Rechtsfähige Stiftungen sind juristische Personen (und als solche Trägerin des Stiftungsvermögens).