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  • · Fachbeitrag · Stiftung als Bauherr (Teil 1)

    Die Stiftung und das neue Bauvertragsrecht 2018

    von RAin Kornelia Reinke, www.schiffer.de

    | Medienberichten zufolge soll die Zinswende näher rücken. Bis dahin dürfte es aber noch eine Weile dauern. Investitionen in Immobilien, also Neubau oder Umbau von Bestandsimmobilien, bleibt eine Möglichkeit für Stiftungen angesichts niedriger Zinsen sinnvoll zu investieren. Was gilt es aber für die Stiftung als Bauherr zu beachten? Abgesehen von ein paar speziellen Sondernormen gilt für die Errichtung von Gebäuden derzeit das gleiche Recht wie für die Reparatur eines Autos ‒ Werkvertragsrecht. Das ändert sich zum 1.1.18, wenn das neue Bauvertragsrecht in Kraft trifft. |

    1. Warum ein neues Bauvertragsrecht?

    Das derzeitige Werkvertragsrecht gilt für viele Sachverhalte und ist dementsprechend sehr allgemein gehalten. Beim Hausbau bedarf es wesentlich komplexerer Vertragsgestaltungen als bei einfachen Reparaturarbeiten. Hinzu kommt der zeitliche Aspekt. Neubauvorhaben dauern in der Regel wenigsten neun Monate bis zur Fertigstellung. Diese zeitliche Komponente berücksichtigt das derzeitige Werkvertragsrecht nicht.

     

    Viele Fragen zur Errichtung eines Bauwerks, die gesetzlich nicht ausreichend geregelt waren, wurden bislang von der Rechtsprechung beantwortet. So ergab sich ein Regelsystem bestehend aus Gesetzen, ergänzt um die Rechtsprechung. Mit dem neuen Bauvertragsrecht sollen nun klare Regelungen geschaffen werden, die eine interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen gewährleisten sollen.