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  • · Fachbeitrag · Mustersatzungen (Teil 8)

    Inhaltliche Konkretisierung des Zwecks

    von RA Dr. Christoph Mecking, Geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Stiftungsberatung, Berlin (www.stiftungsberatung.de)

    | Mit weiteren Hinweisen zu den Anforderungen an eine genügend präzise Satzungsgestaltung und ausreichende inhaltliche Konkretisierung werden die Ausführungen zur Darstellung des Stiftungszwecks weitergeführt. |

    1. Konkretisierung

    Um der formellen Satzungsmäßigkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1 AO zu genügen, müssen der steuerbegünstigte Zweck der Stiftung und die Art seiner Verwirklichung in der jeweiligen Satzung so weit wie möglich konkretisiert werden. Undeutlich ist im praktischen Einzelfall, wie weit das Konkretisierungsgebot reicht.

     

    Der Satzung muss unmittelbar und eindeutig entnommen werden können, dass die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung vorliegen (AEAO Nr. 1 S. 2 zu § 60 AO). Daraus folgt im Umkehrschluss (vgl. Bartmuß/Werner, in: Winheller u. a. (Hrsg.): Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, 2017, § 60 AO, Rn. 1 ff.), dass sich: