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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Der „fliegende“ Teppichhändler

    | Manchmal genügt die Zeitungslektüre - oder die Lektüre einschlägiger Fachliteratur -, um den Tricks von Einzelhändlern auf die Schliche zu kommen. |

     

    1. Polizei warnt vor Trojanern

    In der Zeitung warnte die Kriminalpolizei vor Betrügereien beim Reinigen von Teppichen: Das Reinigen von Teppichen würde in Flyern zu äußerst günstigen Preisen angeboten. Zum Service gehöre auch, dass der Teppichhändler zu den Kunden käme und dann einen überteuerten Preis für das Reinigen speziell dieses Teppichs nenne, weil angeblich Besonderheiten vorlägen, die einen anderen als den angebotenen Preis erforderlich machten. Die Kunden ließen sich doch meistens darauf ein, da der Teppichhändler ja nun schon vor Ort wäre. Die Bezahlung erfolge laut Zeitungsbericht immer in bar. Morgens hatte der Sachbearbeiter des FA das in der Zeitung gelesen, mittags im Amt überprüfte er den Teppichhändler, den er in seinem Veranlagungsbezirk selbst führte und dessen Flyer mit einem entsprechenden Angebot erst kürzlich in seinem Briefkasten war.

     

    Er schaute sich noch einmal die Gewinn- und Verlust-Rechnungen des bei ihm geführten Teppichhändlers an. In den Einnahmen waren nur die Erlöse aus Teppichverkäufen, einen Posten „Reinigen von Teppichen“ gab es nicht. Nach Rücksprache mit einem Betriebsprüfer sollte zunächst eine Umsatzsteuersonderprüfung beim Teppichhändler stattfinden, da nicht klar war, ob und wie lange dieser schon anbot, Teppiche zu reinigen. Ergebnis: Es waren keine Einnahmen aus dem Reinigen von Teppichen verbucht worden. Ebenso konnten keine Barzahlungen festgestellt werden, Anlass genug, die Strafsachenstelle einzuschalten.

     

    2. Die ganze Wahrheit

    Das Wohnhaus und das Teppichgeschäft wurden durchsucht. Im Wohnhaus wurde ein Computer beschlagnahmt, auf dem sich eine Tabelle mit den Bareinnahmen fand - insgesamt 50.000 EUR in zwei Jahren. In der verantwortlichen Vernehmung ließ sich der Teppichhändler dahingehend ein, dass allein mit dem Verkauf von Teppichen kein Geschäft mehr zu machen sei. Der Trend ginge zu Holz- und Fliesenböden. Die Konkurrenz schlafe nicht, mit ständigen Sonderangeboten würden die Preise niedrig gehalten. Also sei er auf die Idee gekommen, das Reinigen von Teppichen anzubieten. Dafür habe er seinen Schwager eingestellt, der Flyer verteile und die Beratung vor Ort mache, die Teppiche abhole, eventuelle Schäden oder Milbenbefall an den Teppichen beseitige und die Teppiche wieder zum Kunden bringe. Für seine Tätigkeit habe der Schwager eine Provision erhalten. Recherchen ergaben, dass auch diese Beträge unversteuert von dem Schwager vereinnahmt wurden. Da der Teppichhändler bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war und zur Aufklärung des Sachverhaltes mitgewirkt hatte, wurde das Verfahren gegen ihn gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage i. H. von 20.000 EUR eingestellt. Der Schwager kam mit einer Geldauflage über 2.000 EUR davon.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 254 | ID 44203582

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