FG
Schleswig-Holstein Zahlt ein Geschäftsführer einem Mitarbeiter eines Großkunden ein Bestechungsgeld, dass dieser zum Teil an den Geschäftsführer weiterleitet, wird mit der Weiterleitung die Beute geteilt, die ...
iww.de/pstr Abruf-Nr. 241337 Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass eine anonyme Anzeige über ein Hinweisgebersystem unter gewissen Umständen eine ausreichende Verdachtsgrundlage begründen kann, um eine ...
iww.de/pstr
Abruf-Nr. 239729 Das LG Lübeck hat aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen im
Steuerstrafverfahren ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist (5.12.23, 76 Gs 85/23; 16.1.24, 6 Qs 48/23, Abruf-Nr. 239729 ).
VGH
München Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ebenso wie der Widerruf einer ärztlichen Approbation der Widerruf einer sonstigen heilberuflichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit auch auf Verstöße gegen ...
Die Tatsachen, aus denen sich nach Ansicht des Gläubigers ergibt, dass der zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können nachträglich angemeldet werden.
Gratis! Alles Wichtige zur E-Rechnung auf einen Blick
Mandanten effizient beraten und „nebenbei“ die eigenen Kanzleiprozesse umstellen? Die neue Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt unterstützt Sie bei der Einführung der E-Rechnungs-Pflicht! Profitieren Sie von konkreten Handlungstipps für Beratung und Kanzleiorganisation.
Für den perfekten Start in den Steuerberuf: Die neue digitale Plattform unterstützt Neu- und Quereinsteiger in der Kanzlei mit einem interaktiven Lernprogramm. Profitieren Sie von einem effektiven Mix aus Theorie und Praxis, regelmäßigen Wissenskontrollen und zielgenauer Prüfungsvorbereitung!
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Taxiunternehmer müssen die Schichtzettel physisch gem. § 147 Abs. 1 AO aufbewahren, um ihrer Buchführungspflicht zu genügen. Die sich aus dem USt-Recht ergebende Pflicht zur Einzelaufzeichnung wirkt unmittelbar auch hinsichtlich der Besteuerung nach dem EStG. Taxiunternehmer müssen ihre Bareinnahmen also einzeln aufzeichnen. Die Schichtzettel i. V. m. den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter ablesen lassen, erfüllen die sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden ...