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  • 04.11.2010 | Kfz-Kosten

    Widersprüchliche Tankbelege machen Fahrtenbuch falsch

    Fahrtenbücher mit geringen Fehlern werden steuerlich anerkannt („Praxisführung professionell“ - PP - Nr. 11/2008, S. 3). Treten jedoch bei einer Vielzahl von Eintragungen in einer gewissen Regelmäßigkeit und Ähnlichkeit Fehler auf und ergeben sich zudem zu den Tankbelegen offenkundige Widersprüche, so ist das für das betreffende Kalenderjahr geführte Fahrtenbuch insgesamt als nicht ordnungsgemäß zu verwerfen (Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 18.2.2010, Az: 4 K 843/2009, Abruf-Nr: 102037).  

    Beachten Sie: Das Urteil bestätigt die aktuelle Tendenz, dass sich Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfer Einzeleintragungen genauer anschauen, die Fehler oder Widersprüche zu den Tankbelegen aufweisen. Klassisches Beispiel ist die im Fahrtenbuch eingetragene berufliche Fahrt in die Stadt A, obwohl die Tankquittung vom gleichen Tag in der Region B ausgestellt wurde. Sofern dies mehrmals vorkommt, wird die Beweiskraft des Fahrtenbuchs in erheblichem Maße in Zweifel gezogen, sodass es der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Wird ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, wird der Privatanteil bei mindestens 50-prozentiger betrieblicher Nutzung anhand der Listenpreisregelung ermittelt. Ansonsten wird der Privatanteil geschätzt.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 1 | ID 139785