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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Fehlende Programmierprotokolle und Manipulationsmöglichkeit eines Kassensystems führen zu Hinzuschätzungen

    | Ein Kassensystem ist auch dann manipulierbar, wenn dieses nicht durch den Benutzer selbst, sondern nur mit hohem Aufwand und Hilfe eines IT-Spezialisten möglich ist (FG Münster 29.3.17, 7 K 3675/13 E, G, U). |

     

    Ein Friseursalon nutzte ein PC-Kassensystem, über das auch die Kundenkartei und die Terminverwaltung erfolgte. Die Kassenberichte sind nicht fortlaufend nummeriert. Die Gutschein- und Trinkgelderfassung erfolgte mangelhaft. Protokolle der Kassenprogrammierung waren nicht vorhanden. Für das FA war die Kassenführung nicht ordnungsgemäß und es folgte eine Hinzuschätzung. Die Klage hatte nur hinsichtlich des Umfangs der Hinzuschätzung Erfolg.

     

    Für eine PC-Kasse sind die gleichen Voraussetzungen maßgebend wie für eine Registrierkasse. Die Kasse basierte auf der Software Microsoft Access. Die im System hinterlegten Daten wurden als Programmierprotokolle nicht anerkannt. Es muss eine Dokumentation der eigentlichen Programmierung vorliegen. Nur dann kann nachgewiesen werden, dass die Kasse nicht manipulierbar ist. Es ist unerheblich, ob eine tatsächliche Manipulation erfolgt ist.

     

    PRAXISHINWEIS | Die reine Möglichkeit dazu ist bereits ausreichend, um die Kasse als nicht ordnungsgemäß anzusehen. Auch wenn dieses nicht durch den Benutzer selbst, sondern erst unter Hinzuziehung eines Spezialisten möglich ist.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44672367

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