Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.03.2010 | Zwei-Stufen-Modell

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Wird ein Mitunternehmeranteil in zwei Stufen veräußert, dann ist dieser Vorgang nach einer Entscheidung des FG Hamburg (25.11.09, 5 K 102/07, Abruf-Nr. 100850) kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wenn die Zeit zwischen dem Abschluss der beiden Verträge zur Erprobung des Eintretenden ausreichend ist, der Eintretende selbst sich zum Erwerb weiterer Anteile nicht verpflichtet hat und ihm ein Optionsrecht, das ihm rechtlich und wirtschaftlich den zeitnahen Erwerb weiterer Anteile gesichert hätte, nicht zusteht.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 85 | ID 134486

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents