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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Dezember 2017

    | Hervorhebenswert sind u. a. die beiden Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung und zum Ansatz eines Arbeitszimmer bei Betriebsaufgabe eines Freiberuflers. |

     

    Eine Auswahl:

     

     

    • Elektronische Übermittlung der Einnahmeüberschussrechnung: 1. Ist bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit i. S. des § 150 Abs. 8 S. 1 AO das Gesamteinkommen und das Gesamtvermögen ausschlaggebend, oder kommt es allein auf die Höhe der Gewinneinkünfte an? 2. Sind Kleinstbetriebe von der Pflicht, ihre Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit im Sinne des § 150 Abs. 8 S. 1 AO generell befreit? 3. Ist § 25 Abs. 4 S. 1 EStG einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nur bei Betriebseinnahmen von mehr als 17.500 EUR besteht, da die Verwaltung bei niedrigeren Betriebseinnahmen auf die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR verzichtet? (FG Rheinland-Pfalz 12.10.16, 2 K 2352/15, BFH III R 26/17)

     

    • Notwendigkeit eines Arbeitszimmers: Setzt der Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG voraus, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit (hier: Flugbegleiterin) erforderlich ist? (FG Düsseldorf 4.5.17, 8 K 329/15 E, BFH VI R 46/17)

     

    • Arbeitszimmer oder Betriebsstätte: Stellt ein im Keller des privaten Wohnhauses einer Ärztin eingerichteter Notbehandlungsraum einen betriebsstättenähnlichen Raum (Notfallpraxis) dar, wenn er nur über den Eingangsbereich des Hauses und einen Teil des Flurs im Erdgeschoss zu erreichen ist, oder handelt es sich in diesem Fall um ein häusliches Arbeitszimmer? (FG Münster 14.7.17, 6 K 2606/15 F, BFH VIII R 11/17)

     

    • Ansatz eines Arbeitszimmer bei Betriebsaufgabe: Ist bei Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit der Buchwert eines im Betriebsvermögen befindlichen häuslichen Arbeitszimmers um die bis zur Betriebsaufgabe angefallenen AfA-Beträge zu erhöhen, soweit diese wegen der Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG zu keiner Minderung des laufenden Gewinns geführt hatten? (FG Hessen 1.2.17, 12 K 1282/15, BFH VIII R 15/17)

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Laborleistungen: Sind Laborleistungen, die in einer Gemeinschaftspraxis selbständig tätiger Ärzte ohne Vertragsarztzulassung für nicht in der Laborgemeinschaft tätige Ärzte und Kliniken (sog. Fremdhistologien) erbracht werden, als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei? Erfordert eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, dass ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient vorliegt? (FG Hamburg 29.8.17, 2 K 221/15, BFH XI R 30/17)
    Quelle: ID 45066364

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