10.07.2017 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren, die bei Baumängeln greift, ist angemessen. Sie muss nicht verlängert werden. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das das Institut für Baurecht e. V. im Auftrag des Bundesjustizministeriums angefertigt hat.
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26.09.2025 · Nachricht aus PBP · Büroführung
In Architekten- und Ingenieurkammern, in denen die Fortbildung eine
Berufspflicht ist und kontrolliert wird, kann die Nichtvorweisung entsprechender Fortbildungspunkte zum Ausschluss aus der jeweiligen Kammer führen. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen klargestellt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.2025, Az. 39 A 834/24, Abruf-Nr. 250292) .
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11.09.2025 · Fachbeitrag aus PBP · Versicherung
HOAI-Mindesthonorar unterschritten – gefährdet das den Versicherungsschutz? Diese Frage wird in diversen Foren problematisiert. Erfahren Sie deshalb, warum Planer auch bei reduziertem Honorar vollen Schutz erwarten können – und worauf sie trotzdem achten müssen.
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24.04.2025 · Fachbeitrag aus PBP · HOAI
Nach dem Leistungsbildgutachten (Abruf-Nr. 4957259 ) ist jetzt auch das Honorargutachten zur HOAI 202X veröffentlicht worden (Abruf-Nr. 247315 ). Damit kann die Bundesregierung ans Werk gehen und die neue HOAI umsetzen. Weil viele Teile des Gutachtens bereits heute als Anregung und Hilfestellung für die Vertragsparteien bei Vertragsverhandlungen dienen können, startet PBP eine Beitragsreihe. Den Anfang macht dieser Beitrag mit den übergreifenden Regelungen der Objekt- und Fachplanung im ...
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30.04.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Architektenrecht
Der Architekt ist nicht einem Rechtsberater des Bauherrn gleichzusetzen. Eine allgemeine Rechtsberatung wird vom Berufsbild nicht erfasst, da es insoweit an einer hinreichenden juristischen Qualifikation fehlt. Diese Aussage des BGH hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Was müssen Sie an Beratung leisten und wo sind die Grenzen zur unerlaubten (und nicht versicherten) Rechtsberatung? In Teil 2 der Beitragsreihe unterstützt Sie PBP mit Checklisten und Musterschreiben.
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02.04.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
Der Architekt ist nicht einem Rechtsberater des Bauherrn gleichzusetzen. Eine allgemeine Rechtsberatung wird vom Berufsbild nicht erfasst, da es insoweit an einer hinreichenden juristischen Qualifikation fehlt. Diese Aussage des BGH hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Was müssen Sie an Beratung leisten und wo sind die Grenzen zur unerlaubten (und nicht versicherten) Rechtsberatung? PBP klärt auf und unterstützt Sie mit Checklisten und Musterschreiben.
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