11.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · LPH 8/9
Abraten von Planungsänderung
Wünsche des Auftraggebers nach neuen Planungen kommen manchmal zu Unzeit. Das gilt vor allem, wenn das Projekt schon relativ weit fortgeschritten ist. Das Oberlandesgericht Bamberg stellte mit Urteil vom 18.06.2014 (Az. 3 U 72/12) klar, dass beispielsweise die Bauüberwachung den Auftraggeber bei Abweichungen von der Ausführungsplanung auf etwaige negative Folgen hinzuweisen hat. Das gehört zur Beratungspflicht des Bauüberwachers. Weil Aufraggeber die baufachlichen Zusammenhänge oder Folgen oft nicht genau einschätzen können, ist hier Ihre Beratung gefragt. Das PBP-Musterschreiben zeigt, wann und wie Sie Auftraggebern raten, an der bisherigen Planung festzuhalten, weil das für das Projekt besser ist.
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