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  • 06.03.2018 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 8/9

    § 4 Abs. 10 VOB/B: Aufforderung zur Zustandsfeststellung

    Oft ist es so, dass Bauleistungen durch andere Bauarbeiten oder Bauteile verdeckt werden, bevor sie abgenommen werden konnten. Dann ist bei der VOB-Abnahme weder ein Aufmaß noch eine Qualitätskontrolle möglich. In solchen Fällen bietet es sich an, eine Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B vorzunehmen. Das Musterschreiben dient der Einladung zu einem solchen Termin.