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  • 01.08.2017 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 1/2

    „Zusammenfassen, ... der Ergebnisse“: So weisen Sie die Erbringung der neuen Teilleistungen nach

    „Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse“ - diese neuen Grundleistungen hat die HOAI 2013 in den Lph 1 bis 3 der meisten Leistungsbilder formuliert. Dokumentation heißt vor allem „Verschriftlichung". Sie brauchen aber kein Formular, das Sie mit dem Auftraggeber gemeinsam ausfüllen, um nachzuweisen, dass Sie die Grundleistungen 1e, 2f und 3g (Leistungsbild Objektplanung Gebäude) erbracht haben. Den Nachweis können Sie - automatisch - dadurch erbringen, in dem Sie den Schriftverkehr zu den Teilleistungen der Lph 1 bis 3 zusammenfassen und dem Auftraggeber übergeben. Das Musterschreiben dokumentiert beispielhaft die Erbringung der Teilleistung in Lph 2b (Abstimmen der Zielvorstellungen und Hinweise auf Zielkonflikte).