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  • 30.05.2018 · Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · LPH 1/2

    Musterschreiben: Erkundung von Fundamenten und Bauteilen durch Tragwerksplanung

    Die Würdigung der vorhandenen Bausubstanz und die Bestandsaufnahme gehören zu den planerischen Selbstverständlichkeiten, auch bei der Tragwerksplanung. Ein Tragwerksplaner kann sich nicht auf Erfahrungswerte stützen, sondern muss die objektspezifischen Umstände berücksichtigen. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. Informieren Sie Auftraggeber formgerecht. Nutzen Sie das PBP-Musterschreiben.