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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Umzugskosten: So optimieren Sie den Werbungskostenabzug für Ihre Mandanten (Teil 1)

    von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage

    | Nahezu jeder zieht früher oder später um ‒ und so ein Umzug macht nicht nur Arbeit, sondern kostet auch Geld. Ist der Umzug beruflich veranlasst, lassen sich die tatsächlichen Kosten sowie einige Pauschalen von der Steuer absetzen. Zudem kann der Arbeitgeber die Umzugskosten steuer- und beitragsfrei erstatten. MBP macht Sie im ersten Teil des Beitrags mit den Anforderungen an einen beruflich veranlassten Umzug vertraut. Von besonderer Brisanz: Kann ein Umzug infolge der Coronapandemie beruflich veranlasst sein? |

    1. Berufliche Veranlassung: Fahrzeitverkürzung

    Nicht jeder Umzug berechtigt zum Werbungskostenabzug bzw. zur steuerfreien Erstattung durch den Arbeitgeber. Grundvoraussetzung ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die Gründe für den Umzug müssen also in dem Arbeitsverhältnis liegen.

     

    Diese erforderliche berufliche Veranlassung liegt stets vor, wenn sich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Erforderlich ist, dass sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde (je Fahrt also um 30 Minuten) ermäßigt (BFH 16.10.92, VI R 132/88).

            

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