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  • 03.03.2023 · Nachricht · Unterhaltsleistungen

    BFH zur Überlassung einer Wohnung als Trennungsunterhalt

    | Steuerlich abzugsfähige Unterhaltsleistungen können auch durch Naturalleistungen bewirkt werden. Nach einer Entscheidung des BFH (29.6.22, X R 33/20, Abruf-Nr. 232687 ) ist bei der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten die ortsübliche Miete auch dann anzusetzen, wenn die Parteien unterhaltsrechtlich einen betragsmäßig geringeren Wohnvorteil vereinbart haben. |

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