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  • 01.06.2017 · Fachbeitrag · Steuer-Rückstellungen

    Deckelung auf den Handelsbilanzansatz richterlich bestätigt

    | Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen dürfen Rückstellungen in der Steuerbilanz den handelsrechtlichen Wert nicht übersteigen. Diese Sichtweise der Finanzverwaltung (R 6.11 Abs. 3 EStR) hat das FG Rheinland-Pfalz (7.12.16, 1 K 1912/14, Abruf-Nr. 193496 ) jüngst bestätigt. |

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