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  • 04.03.2024 · Nachricht · Sonderausgaben

    Kinderbetreuungskosten getrennter Eltern: Verfassungsbeschwerde anhängig

    | Wenn sich Eltern trennen und die Kosten für die Kinderbetreuung fortan teilen, ist bisher eine Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug der Kinderbetreuungskosten, dass das Kind zum Haushalt des Elternteils gehört hat (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dagegen klagt nun ein Steuerpflichtiger vor dem BVerfG. |

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