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  • 07.10.2020 · Nachricht · Private Veräußerungsgeschäfte

    Verkauf einer Ferienwohnung innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG: Das Inventar ist nicht zu versteuern

    | Nach einer Entscheidung des FG Münster (3.8.20, 5 K 2493/18 E, Abruf-Nr. 217853 ) unterliegt nur die Veräußerung einer Ferienwohnung der Besteuerung nach § 23 EStG, nicht jedoch die Veräußerung des Inventars. Denn bei dem veräußerten Inventar handelt es sich um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG außen vor bleiben. |

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