Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.06.2020 · Nachricht · Gesetzgebung und BMF-Schreiben

    Neue Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie

    | Steuerpflichtige mit Gewinn- und Vermietungseinkünften, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags beantragen (BMF 24.4.20, IV C 8 - S 2225/20/10003 :010, Abruf-Nr. 215391 215391 ). |