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  • · Fachbeitrag · Gesellschaften in der Krise

    Steuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG: Die Voraussetzungen im Überblick

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Eine unternehmensbezogene Sanierung liegt nach § 3a EStG vor, wenn der Steuerpflichtige für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses die Sanierungsbedürftigkeit und die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens, die Sanierungseignung des betrieblich begründeten Schuldenerlasses und die Sanierungsabsicht der Gläubiger nachweist. Mit diesen Voraussetzungen hat sich jüngst das FG Münster (7.2.22, 9 V 2784/21 F, Abruf-Nr. 228244 ) befasst. |

     

    1. Die Voraussetzungen nach § 3a EStG

    Nach § 3a EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei.

     

    Sanierungsbedürftig ist ein Unternehmen, wenn es ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann. Die Beurteilung erfolgt auf Basis

     

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