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  • 03.09.2014 · Fachbeitrag · Fahrzeugkosten

    Pendlerpauschale deckt auch außergewöhnliche Aufwendungen ab

    | Auch außergewöhnliche Kosten, wie die einer Falschbetankung, sind durch die Entfernungspauschale abgegolten (BFH 20.3.14, VI R 29/13, Abruf-Nr. 141920 ). |

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