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  • 30.07.2020 · Nachricht · Einkommensteuer

    Entfernungspauschale: Berechnung bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen

    | Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte deckt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH 12.2.20, VI R 42/17, Abruf-Nr. 216185 ; BFH, PM Nr. 26/20 vom 12.6.20). |

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