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  • · Fachbeitrag · Bewertungsvereinfachungen

    Gruppenbewertung zu Durchschnittswerten im Vorratsvermögen

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg

    | Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln zu bewerten. Aus Gründen der Praktikabilität lässt das Handelsrecht jedoch einige Erleichterungen zu. Eine der praxisrelevantesten Vereinfachungen ist die Gruppenbewertung mit dem gewogenen Durchschnittswert. Die Anwendungsvoraussetzungen und Ermittlungsmethoden im Bereich des Vorratsvermögens werden nachfolgend vorgestellt. |

    1. Anwendungsvoraussetzungen

    Nach § 240 Abs. 4 HGB darf die Gruppenbewertung in verschiedenen Bereichen der Bilanz angewandt werden. Sie ist zulässig bei

    • gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens,

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