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  • 03.12.2018 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Neues BMF-Schreiben zum betrieblichen Schuldzinsenabzug

    | Der BFH (14.3.18, X R 17/16; MBP 18, 159) hat jüngst entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für die nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen auf den periodenübergreifenden Entnahmeüberschuss beschränkt ist. Darauf hat das BMF jetzt reagiert und ein aktualisiertes Schreiben zu § 4 Abs. 4a EStG veröffentlicht (BMF 2.11.18, IV C 6 - S 2144/07/10001:007, Abruf-Nr. 205341 ). |

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