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  • 02.01.2020 · Nachricht · Belegausgabepflicht ab 1.1.20

    Verwaltung wird keine Bußgelder verhängen

    | Seit dem 1.1.20 muss jedem Kunden ein Beleg ausgehändigt werden. Der Kunde entscheidet dann eigenständig darüber, was er mit dem Beleg macht. Dies gilt sowohl für größere Unternehmen als auch für „den Bäcker an der Ecke“, der einem Kunden Brötchen verkauft. Die Finanzverwaltung hat aber nun darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht nicht bußgeldbewehrt ist. |

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