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  • 03.11.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    § 33 EStG greift nicht für Anschaffungskosten eines Grundstücks

    | Der BFH (17.7.14, VI R 42/13, Abruf-Nr. 142741 ) hat entschieden, dass Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. |

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