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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Rente mit 63 ‒ Steueroptimierte Rentensonderzahlungen nutzen

    von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Das Leben ohne Job, Stress und vor allem ohne Chef genießen. Ein Wunsch, den viele Mandanten hegen. Doch der Wunsch ist teuer, da der frühere Eintritt in den Ruhestand einiges an Rente kostet. Empfehlenswert ist es daher, ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Damit bessern Mandanten nicht nur die Rente auf, sondern es lassen sich auch immense Steuerspareffekte erzielen. Im Idealfall zahlt die Sonderzahlung zu 100 % das FA! MBP zeigt, wie das funktioniert. |

    1. Hintergrund: Die drei typischen Rentenmodelle

    • Rentenmodell 1 ‒ die Regelaltersrente: Diese erhalten vor 1947 geborene Mandanten mit Vollendung des 65. Lebensjahrs abschlagsfrei, wenn sie mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen können. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter stufenweise an. Wer ab dem 1.1.64 geboren wurde bzw. wird, kann erst mit Vollendung des 67. Lebensjahrs ohne Abzüge in Rente gehen.

     

    • Rentenmodell 2 ‒ Rente für besonders langjährig Versicherte: Diese abschlagsfreie Rente erhalten Mandanten, die mindestens 45 Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört haben. Zudem ist erforderlich, dass der Mandant seine persönliche Altersgrenze erreicht hat (vor 1953 geboren: mit 63 Jahren; schrittweise Anhebung für spätere Jahrgänge; ab 1964 geboren: mit 65 Jahren).
            

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