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  • 10.11.2008 | Steueroptimierung

    Tipps und Tricks zum Jahresende:So bearbeiten Sie Ihre Mandate noch effizienter!

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Silvester steht vor der Tür. Es gilt nunmehr Steuerminderungspotenzial zu sichten und die Weichen für die Zeit nach dem Jahreswechsel zu stellen. Dabei sind neben den bewährten alljährlichen Überprüfungen insbesondere die aktuelle Rechtsprechung sowie eine Reihe von neuen Gesetzen zu beachten. Nachfolgend werden Ihnen in kompakter und übersichtlicher Form praktische Hinweise für den privaten und betrieblichen Bereich aufgezeigt.  

    1. Überlegungen zur Einkommensverlagerung

    Da sich die Einkommensteuertarife im Zuge des Jahreswechsels nicht verändern, lohnt es sich vorrangig aufgrund der persönlichen Verhältnisse, Einkünfte noch ins laufende Jahr vorzuziehen oder aber nach 2009 zu verlagern. Dies hängt davon ab, welches Gesamteinkommen für beide Jahre kalkuliert wird.  

     

    1.1 Bereich der Überschusseinkünfte

    Maßgebend für den Ansatz von Einnahmen und Ausgaben ist generell das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG.  

     

    • Höhere Einkünfte für 2008: Steht etwa für 2009 eine hohe Abfindung oder Gratifikation ins Haus, sollten Einnahmen noch bis Silvester verbucht oder geplante Ausgaben erst anschließend realisiert ­werden. Gleiches gilt, wenn 2008 voraussichtlich zu einem Verlustjahr wird, etwa über ein Mietshaus oder Einkünfte aus §§ 15, 18 EStG. Hier verpuffen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wirkungslos, wenn das Einkommen nicht noch mit vorgezogenen Einnahmen in die Pluszone verschoben wird.

     

    • Verlagerung auf 2009: Umgekehrt sollte die Strategie sein, wenn 2008 ein besonders erfreuliches Einkommensergebnis bringt. Dann sorgen Spenden unter den seit 2007 deutlich verbesserten Abzugsmöglichkeiten und Werbungskosten genauso für eine Verminderung wie die auf nach Neujahr verschobenen Einnahmen. Will der Arbeitgeber z.B. noch Bonus, Gratifikationen oder Tantieme zahlen, sollte er sich mit der Überweisung ruhig Zeit lassen. Durch seine Rückstellungsbildung hat dies auf die Gewinnhöhe keinen Einfluss.

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