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  • 01.02.2007 | Checkliste

    Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen

    von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg

    Erleichtern Sie sich und Ihren Mandaten die Arbeit mit der folgenden Checkliste. Das Formular steht kostenlos unter der Abruf-Nr. 070173 für Sie bereit. 

     

    1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hatten Sie im Jahr 2006 Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrem Privathaushalt? 

    ja 

    nein 

    Liegt eine Rechnung oder ein schriftlicher Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen vor? 

    ja 

    nein 

    Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde? 

    ja 

    nein 

    Konnten Sie alle drei Fragen mit ja beantworten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 600 EUR auf Ihre Steuerschuld an. 

    Ausgaben für selbstständige(n) ..... 

    Arbeitsleistung (ohne Materialkosten) 

    Steueranrechnung 

    Fensterputzer 

    .................... EUR 

     

    Gebäudereiniger 

    .................... EUR 

     

    Dienstleister, der Mahlzeiten im Haushalt zubereitet, backt, einkauft, wäscht, bügelt, näht 

     

    .................... EUR 

     

    Gärtner 

    .................... EUR 

     

    Umzugsspedition bei privatem Umzug 

    .................... EUR 

     

    Kinderbetreuer  

    .................... EUR 

     

    In der Mietnebenkostenabrechnung oder in der Wohngeld-abrechnung enthaltene haushaltsnahe Dienstleistungen 

     

    .................... EUR 

     

    Sonstige Dienstleistungen 

    .................... EUR 

     

    1. Gesamte Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 600 EUR 

     

    .................... EUR 

    20 %, max. 600 EUR 

    .................... EUR 

     

     

    2. Pflegeleistungen

    Hatten Sie im Jahr 2006 nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung Ausgaben für eigene Pflege- und Betreuungsleistungen oder für Pflege- und Betreuungsleistungen eines Angehörigen in dessen Haushalt? 

    ja 

    nein 

    Besteht ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen I bis III im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI oder beziehen Sie Leistungen der Pflegeversicherung? 

    ja 

    nein 

    Beantragen Sie den Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 EUR nach § 33b Abs. 6 EStG

    ja 

    nein 

    Liegt eine Rechnung oder ein schriftlicher Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen vor? 

    ja 

    nein 

    Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde? 

    ja 

    nein 

    Konnten Sie alle fünf Fragen mit ja beantworten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 1.200 EUR auf Ihre Steuerschuld an. 

    Ausgaben für  

    Arbeitsleistung  

    Steueranrechnung 

    Pflege- und Betreuungsleistungen  

    .................... EUR 

     

    Abzüglich der Leistungen der Pflegeversicherung 

    .................... EUR 

     

    2. Gesamte Ausgaben Pflege- und Betreuungsleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 EUR 

     

    .................... EUR 

    20 %, max. 1.200 EUR 

    .................... EUR 

     

    3. Maximale Anrechnung aus 1. und 2.

     

     

    Steueranrechnung 

    aus haushaltsnahen Dienstleistungen 

     

    .................... EUR 

    (max. 600 EUR) 

    aus Pflege- und Betreuungsleistungen 

     

    .................... EUR  

    (max. 1.200 EUR) 

    3. Maximale Anrechnung aus 1. und 2. 

     

    .................... EUR 

    (max. 1.200 EUR) 

     

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