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  • 01.01.2007 | Betriebsveranstaltung

    Abendveranstaltung leitender Angestellter nicht begünstigt

    Aufwendungen für gesellige Abendveranstaltungen anlässlich von (unstreitig betrieblich veranlassten) Treffen leitender Angestellter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind nicht als Betriebsveranstaltungen anzusehen. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. Die geldwerten Vorteile dürfen deshalb nicht mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Begründung: Veranstaltungen, an denen nur ein beschränkter Kreis der Arbeitnehmer teilnehmen darf, sind keine Betriebsveranstaltungen, wenn durch die Begrenzung des Teilnehmerkreises bestimmte Arbeitnehmergruppen bevorzugt werden. Das ist bei Treffen der Leitungsebene einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Fall, so die Richter.  

    Beachten Sie: Unter dem Aktenzeichen VI R 22/06 wurde Revision beim BFH eingelegt. (Urteil vom 23.11.2005, Az: 12 K 70/04)(Abruf-Nr. 063753

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 87768

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