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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Präzisierungsschreiben des BMF an die Wirtschaftsverbände zur E-Rechnung

    Das BMF hat in einem Schreiben an die Wirtschaftsverbände wichtige Klarstellungen zur zukünftigen Umsetzung von elektronischen B2B-Rechnungen in Deutschland vorgenommen. Das BMF hat u.a. klargestellt, dass die Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0 den zukünftigen Anforderungen einer E-Rechnung entsprechen werden. Das BMF betont auch, dass der strukturierte Teil der Rechnung bei hybriden Rechnungen wie dem ZUGFeRD-Format zukünftig der führende sein wird. Zudem wird der Umgang mit EDI-Verfahren diskutiert, wobei das BMF die Notwendigkeit anerkennt, den Umstellungsaufwand für die Wirtschaft möglichst gering zu halten. Schließlich wird betont, dass der Empfang von E-Rechnungen ab dem 1.1.25 für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend sein wird.

     

    Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für inländische B2B-Umsätze ist ein Schwerpunktthema. Ab dem 1.1.25 müssen inländische Unternehmer:innen elektronische Rechnungen entgegennehmen. Eine mögliche Einführungsphase als Übergangsregelung betrifft nur die Ausstellung einer Rechnung. Entscheidet sich der Rechnungsaussteller für die Verwendung einer E-Rechnung, muss der Rechnungsempfänger diese also auch entgegennehmen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Bundesministerium der Finanzen (BMF) präzisiert Rahmen der elektronischen B2B-Rechnung (Link)
    Quelle: ID 49856138

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