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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Internetauftritt

    Informationspflichten auf der Steuerberater-Homepage: Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder!

    | Am 21.12.01 ist das „Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr“ (EGG; BGBl I 01, 3721) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem auch das Teledienstegesetz (TDG) geändert, mit dem die allgemeinen Informationspflichten bei der Homepage-Gestaltung eines Telediensteanbieters beachtet werden müssen. Dieses Gesetz gilt auch für Steuerberater, die mit einer Homepage im Internet vertreten sind, denn Telediensteanbieter ist jedes Unternehmen, das auf elektronischem Weg Information und Kommunikation anbietet. Ob die Homepage einem kommerziellen Zweck dient, ist dabei ohne Belang. Welche Pflichtinformationen Ihre Homepage enthalten muss und wie Sie mit einem detaillierten Impressum jegliche Haftungsrisiken vermeiden, wird im folgenden Kurzbeitrag dargestellt. |

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