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  • 01.04.2006 | Fortbildung und Qualitätssicherung

    8. StBerÄndG – Forderungen der BStBK abgelehnt

    Bis Mitte 2007 ist ein 8. Steuerberatungsänderungsgesetz (StBerÄndG) geplant. In den letzten Monaten hatte es heftige Diskussionen um erweiterte Befugnisse der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zu Fragen der Fortbildung und Qualitätssicherung gegeben. Die Steuerberatungsreferenten des Bundes und der Länder haben vom 11. bis 13.1.06 über das geplante Gesetz beraten und dabei die Forderungen der BStBK zurückgewiesen: Die Referenten lehnen es ab, der BStBK gesetzliche Befugnisse zum Setzen und Vermitteln von Qualitätsstandards einzuräumen. Zudem soll eine Fortbildungsbefugnis der BStBK nicht in das Gesetz aufgenommen werden. Zurückgewiesen wurde auch der Vorschlag, die Fortbildungspflicht des Steuerberaters gesetzlich zu regeln, da die bestehende Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung ausreichend sei. Des weiteren haben sich die Referenten dagegen ausgesprochen, öffentlich-rechtliche Fachberaterbezeichnungen auch auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten zuzulassen. Geplant ist dagegen eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter, die eine IHK-Zusatzprüfung ablegen. Diese sollen künftig Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen dürfen, jedoch nicht das Recht erhalten, die Buchführung einzurichten. Im Entwurf des 8. StBerÄndG ist auch die Zulassung von Syndikus-Steuerberatern vorgesehen.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 55 | ID 87598

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