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  • 18.10.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Zu Unrecht ausgewiesener Steuerbetrag im Rahmen einer Realteilung

    | Wird eine Personengesellschaft real zwischen den Gesellschaften geteilt und damit vollbeendigt, können die Gesellschafter über die erbrachten Leistungen keine Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erstellen, denn die Übertragung von Gesellschaftsvermögen im Rahmen der Realteilung einer Personengesellschaft ist nicht umsatzsteuerbar. Wird über einen vermeintlichen Leistungsaustausch erst nach der Realteilung und damit Vollbeendigung der Gesellschaft gleichwohl durch die Gesellschafter im Namen der Gesellschaft über die übertragenden Vermögensgegenstände abgerechnet, kann die Personengesellschaft nicht mehr wegen der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer nach § 14c UStG in Anspruch genommen werden. Allein die ehemaligen Gesellschafter haben in einem solchen Fall das Steueraufkommen durch das Inverkehrbringen der Rechnungen gefährdet (FG Niedersachsen 26.7.19, 5 K 71/19; Rev. BFH V R 3/21, Einspruchsmuster ). |