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  • 07.03.2022 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Steuersatz bei Werbeartikeln aus dem sog. Food-Bereich

    | In der Praxis häufig anzutreffen ist die Verwendung von Werbeartikeln in Form von Süßigkeiten, die nach den Vorgaben von Unternehmen hergestellt und mit einem Aufkleber versehen werden. Für den Unternehmer, der mit solchen Werbeartikeln aus dem sog. Food-Bereich handelt, stellt sich die Rechtsfrage der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Anlage 2 UStG für seine Leistungen. Bekanntlich kommt dieser bei der Lieferung von Lebensmitteln zur Anwendung. Das FG Berlin-Brandenburg (29.9.21, 2 K 2211/20; Rev. BFH V R 38/21, Einspruchsmuster ) hat sich aktuell für die Anwendung des Regelsteuersatzes ausgesprochen. |