· Nachricht · Körperschaftsteuer
Keine Bewertung von offenen Immobilienfonds mit dem Zweitmarktwert
| Wird ein offener Immobilienfonds liquidiert, ist eine Abschreibung auf den Zweitmarktwert nicht möglich (FG Münster 28.10.16, 9 K 2393/14 K, Rev. BFH I R 3/17). |
Der Kläger hält Anteile an einem offenen Immobilienfond. Zum Bilanzstichtag befindet sich der Fond in Liquidation. Dadurch ist ein Handel mit den Anteilen nur noch auf einem sog. Zweitmarkt zu niedrigeren Preisen möglich. Die entsprechende Teilwertabschreibung hat das FG abgelehnt.
Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter sind mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bilanzieren. Liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Durch die Liquidation der Fondsgesellschaft ist nicht automatisch abzuleiten, dass ausschließlich der Zweitmarktwert erzielt werden kann.