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  • Nachricht · Gewerbesteuer

    Verlustvorträge bei entfallender Unternehmensidentität

    | Entfällt die Unternehmensidentität, ist ein Verlustvortrag für Folgejahre trotzdem festzustellen (FG Köln 29.9.16, 10 K 1180/13, Rev. BFH IV R 59/16 ). |

     

    Eine KG überträgt ihren Geschäftsbetrieb an ihre Muttergesellschaft. Um die Grunderwerbsteuer zu sparen, wird das Grundvermögen jedoch nur verpachtet. 2011 erfolgt eine Anwachsung der KG auf die Muttergesellschaft. Die Feststellung der Verlustvorträge aus der aktiven Zeit der KG wird vom FA versagt, da die Unternehmensidentität weggefallen ist. Das FG stimmt jedoch dem Verlustvortrag zu.

     

    Gewerbeverluste sind mit künftigen Gewinnen zu verrechnen, sofern Unternehmensidentität und Unternehmeridentität besteht. Die urspüngliche KG ist nicht mehr als Produktionsunternehmen, sondern als Verpachtungsunternehmen tätig. Während der Verpachtung liegt keine Unternehmensidentität vor. Durch die Anwachsung wird die Muttergesellschaft Rechtsnachfolgerin der KG und die Unternehmensidentität ist wieder gegeben.

     
    Quelle: ID 44532832