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  • 28.06.2022 · Nachricht · Einkommensteuer

    Kein Gewerbebetrieb bei Aufwärtsinfektion gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG

    | Das FG Hamburg (25.2.21, 3 K 139/20, EFG 21, 1564; Rev. BFH VIII R 1/22, Einspruchsmuster ) hatte darüber zu befinden, ob eine Personengesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt, die im Wesentlichen Einkünfte aus selbständiger Arbeit und hinzukommend lediglich geringfügige gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft erzielt hatte. Das FG hat im Anschluss an ein jüngst ergangenes BFH-Urteil vom 6.6.19 (IV R 30/16, BStBl. II 20, 649) der Klage stattgegeben und befunden, dass § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG nicht als ein der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt. |