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  • 15.08.2022 · Nachricht · Einkommensteuer

    Behandlung eines Forschungspreisgeldes als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors

    | Erhält ein bereits bei einer FH tätiger Professor für die Veröffentlichung seiner Habilitation einen Forschungspreis, so ist dieser nach Auffassung des FG Münster als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuererhöhend zu erfassen (16.3.22, 13 K 1398/20 E, Urteil; Rev. BFH VI R 12/22, Einspruchsmuster ). Ein hinreichender Veranlassungszusammenhang zwischen der Vereinnahmung des Preisgeldes und dem Dienstverhältnis als Professor ergibt sich – so das FG – daraus, dass die Habilitation, für die er das Preisgeld erhalten hat, für seine berufliche Tätigkeit als Professor förderlich war. Denn durch die Habilitation habe er sich als habilitierter Professor bezeichnen können und über eine höhere wissenschaftliche Reputation verfügt. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Habilitation und dem Dienstverhältnis ergebe sich auch aus der dienstlichen Verpflichtung, Forschung zu betreiben und Forschungsergebnisse zu publizieren. Denn bei einer Habilitation handele es sich um eine wissenschaftliche Forschungsleistung. Schließlich ist nach Überzeugung des FG ein Preisgeld auch nicht für das Lebenswerk, die Persönlichkeit oder das Gesamtschaffen eines Preisträgers verliehen worden (dann nicht steuerbar), wenn nicht zu erkennen ist, dass das Preisgeld vornehmlich die Persönlichkeit ehren sollte, sondern die Honorierung der beruflichen Leistung des Preisträgers vorrangig war. |