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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem März 2017

    |Hervorhebenswert sind u.a. das Verfahren zu der Frage, ob bei der Prüfung der beabsichtigten Anschaffung eines Kfz nach § 7g EStG bereits die Angemessenheit i. S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG zu beachten ist und auf das Verfahren zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Vorliegen eines Gesamtplans.|

     

    Eine Auswahl:

     

    • Änderung des Gesellschafterbestands einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft: 1. Wurde durch den Übergang von Anteilen am Gesellschaftsvermögen der Klägerin auf Personen, die bis dahin als Treugeber über einen Treuhänder an der Klägerin beteiligt waren, der Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG verwirklicht? 2 . Wenn ja, inwieweit ist die Steuer nach § 6 Abs. 3 S. 1 i. V. mit Abs. 1 S. 1 GrEStG möglicherweise nicht zu erheben? (FG Hamburg 28.12.16, 3 K 172/16, Rev. BFH II R 3/17)