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  • 05.08.2011 | Testamentserrichtung

    Financial Planner wegen Rechtsberatung verurteilt

    Das OLG Karlsruhe hat unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung der beklagten Bank untersagt, auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts rechtsberatend oder rechtsbesorgend tätig zu werden oder für eine entsprechende Tätigkeit zu werben (OLG Karlsruhe 23.12.10, 4 U 109/10, Abruf-Nr. 112501).

     

    Praxishinweis

    Die beklagte Bank wurde dazu verurteilt, es zu unterlassen, auf dem Gebiet des Erbrechts und Familienrechts rechtsberatend oder rechtsbesorgend tätig zu werden. Insbesondere solle die Bank es unterlassen,  

    • Vorsorgevollmachten zu erstellen,
    • über individuelle Gestaltungen im Erbrecht zu informieren,
    • Formulierungsvorschläge für die Testamentserrichtung zu unterbreiten,
    • Gestaltungsmöglichkeiten bei Nießbrauch vorzustellen,
    • das Institut der vorweggenommenen Erbfolge auseinanderzusetzen,
    • Testamente mit Wiederverheiratungsklausel zu erstellen,
    • über den Abschluss eines Ehevertrags zu beraten oder zu entwerfen,
    • die Vor- und Nachteile der modifizierten Zugewinngemeinschaft zu erörtern.(FG)

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 187 | ID 147595

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