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  • 03.11.2009 | Kurz informiert

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur Abmahnung.  

     

    Aktuelle Entscheidungen

    Arbeitszeitverlängerung - LAG Köln 15.6.09, 5 Sa 1454/08, Abruf-Nr. 093428  

    Das LAG hat deutlich gemacht, dass ein ArbG arbeitsplatzbezogene Gründe vortragen muss, wenn er einem Aufstockungsverlangen entgegenhalten möchte, dass er in dem betreffenden Bereich ausschließlich Teilzeitkräfte beschäftigen wolle. Derartige Gründe liegen nicht vor, wenn der ArbG unterschiedliche Teilzeitmodelle praktiziert und Teilzeitkräfte mit ca. 90 Prozent der Vollzeitarbeitszeit beschäftigt.  

     

    Kündigungsrecht - LAG Hamm 21.1.09, 2 Sa 629/08, Abruf-Nr. 093429  

    Eine krankheitsbedingte Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG unverhältnismäßig und daher sozialwidrig, wenn der ArbG das gebotene betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX unterlässt und nicht vorträgt, warum die Kündigung auch bei dessen Durchführung unvermeidbar gewesen wäre.  

     

    Kündigungsrecht - LAG Köln 10.8.09, 2 Sa 380/09, Abruf-Nr. 093430  

    Wurde bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung im Interessenausgleich eine Namensliste aufgestellt, wird gem. § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG das dringende betriebliche Erfordernis der Kündigung vermutet. Will der ArbN diese Vermutung widerlegen, muss er nach der Entscheidung des LAG Köln auch darstellen, dass unstreitig eingesetzte Leih-ArbN auf Dauerarbeitsplätzen und nicht nur bei Produktionsspitzen oder zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung eingesetzt werden. Eine Durchschnittsberechnung ist im Mehrschichtbetrieb nicht geeignet, den Dauerbedarf einer einzelnen natürlichen Person zu begründen.  

     

    Abmahnung - LAG Rheinland-Pfalz 23.4.09, 11 Sa 667/08, Abruf-Nr. 093186  

    Erklärt ein ArbG in einem Rundschreiben, dass bei Verstößen gegen das Verbot der privaten E-Mail-Nutzung eine Abmahnung und nur im Wiederholungsfall unter Umständen eine Kündigung erfolgt, so ist beim Fehlen einer Abmahnung die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung widerrechtlich.  

     

    Arbeitsvertrag - LAG Hamm 18.3.09, 2 Sa 1108/08, Abruf-Nr. 093145  

    Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach erforderliche Überstunden des ArbN mit der monatlichen Vergütung abgegolten sind, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.  

     

    Kostenrecht - LAG Schleswig-Holstein 13.8.09, 1 Ta 100d/09, Abruf-Nr. 093431  

    Der im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses als sog. unechter Hilfsantrag geltend gemachte Weiterbeschäftigungsantrag ist nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein bei der Wertfestsetzung der Anwaltsgebühren auch werterhöhend zu berücksichtigen, wenn über ihn nicht entschieden worden ist.  

     

    Prozessrecht - LAG Berlin-Brandenburg 9.9.09, 13 Ta 1695/09, Abruf-Nr. 093432  

    Die Aussetzung eines Annahmeverzugsprozesses wegen Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzprozesses kommt erst in Betracht, wenn das Arbeitsgericht im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des Arbeitsgerichtsverfahrens den Rechtsstreit so weit vorangetrieben hat, dass die konkrete Entscheidung letztlich nur noch von der im Vorprozess zu klärenden Rechtsfrage, hier Bestand des Arbeitsverhältnisses, abhängig ist.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 198 | ID 131255