Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u. a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als „Sekretärin“ im Sinne eines durch ihn weiterentwickelten Geschäftsmodells „2.0“ bewirbt, mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach dem AGG durchzusetzen und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Sachverhalt
Folgt aus einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung ein Kontrollverlust des Betroffenen über seine Daten, reicht dies alleine nicht aus, um im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO automatisch von einem ...
Eine AGG-Entschädigung scheidet aus, wenn der Bewerber eine klassische kaufmännische Ausbildung hat, die nicht mit der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Bundeswehrverwaltung) vergleichbar ...
ArbN können in entsprechender Anwendung von § 242, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen, wenn die Abmahnung inhaltlich zu unbestimmt ist. Doch wann ist das der Fall?
„BAG-Richter a. D. verklagt Bank wegen Altersdiskriminierung“, dieser Fall beschäftigte vor Kurzem das Amtsgericht Kassel (7.9.23, 435 C 777/23). Machen wir es kurz: Die Bank verlor und muss dem 88-jährigen ...
Fit in 2 Stunden am PC: Machen Sie den beA-Führerschein
Holen Sie sich die Lizenz zur sicheren beA-Nutzung: Der neue IWW-Online-Workshop am 26.04.2024 zeigt Ihnen, wie Sie und Ihre Mitarbeiter unfallfrei durch den elektronischen Rechtsverkehr steuern – mit aktueller Rechtsprechung, praktischen Übungen u.v.m.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zur Probezeit und zur Teilzeittätigkeit.